Gehe zu: Hauptmenü | Abschnittsmenü | Beitrag

10 Jahre – hier und dort

 “Es war unser Ziel, Menschen darauf aufmerksam zu machen, wie schrecklich es ist, wenn einem etwas verweigert wird, was für die meisten selbstverständlich ist. Ein Heterosexueller würde sich niemals Gedanken darüber machen, ob er heiraten darf oder nicht. Er muss einfach Glück haben und die Liebe seines Lebens finden.”

 Es war der 1. April 2001 als sich Helene Faasen und Anne-Marie Thus als erstes homosexuelles Paar das Ja-Wort gaben – in den Niederlanden. Somit jährt sich die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule in diesem Land zum zehnten Mal! (Dieser Sachverhalt kam doch tatsächlich auf Pro7 vor – wenn auch nur als Frage bei “Schlag den Raab”) 

Herzlichen Glückwunsch zum Geburts-/Hochzeitstag!

 Bereits 1998 führten die Niederlanden die “Geregistreerd partnerschap” ein. Es dauerte nur drei Jahre, dann folgte die Öffnung der Ehe und damit das Ende der Partnerschaft 2. Klasse. Seitdem sind neun weitere Staaten auf drei Kontinenten dem Schritt Amsterdams gefolgt.

 In Deutschland stammt das Gesetz um die Eingetragene Lebenspartnerschaft ebenfalls aus dem Jahre 2001 (Gesetzesdatum 16.2. und 1. August in Kraft getreten). Also ebenfalls in diesem Jahr das 10. Jubiläum. Trotzdem kein wirklicher Grund zu feiern, denn den Bemühungen um eine allgemeine Öffnung der Ehe stehen noch immer ebenso massive Bemühungen dies zu verhindern gegenüber. Soweit reicht die Vorbildfunktion der Niederlanden also nicht.

 “Heute sind die Niederlande der Staat in Europa, in dem die geringsten Vorbehalte gegen Homosexuelle bestehen”, erklärte der LSVD. Vor allem die liberale Gesetzgebung gälte als Schlüsselthematik. In Deutschland halte sich diese Diskriminierung vor allem durch ein Partei. Die CDU erkannte zwar mit Hängen und Würgen die Eingetragene Lebenspartnerschaft an, spreche sich aber wiederholt und deutlich gegen die vollständige Gleichberechtigung aus- auch wenn es an berechtigten, rechtsstaatlichen Gründen schon lang mangelt.

 Fairerweise, auch in Holland gibt es noch Probleme. Die Homo-Gruppe COC Nederland prangerte anlässlich des Jubiläums an, dass sich Standesbeamte in manchen Gemeinden noch immer weigerten, Schwule und Lesben zu vermählen. “Was wäre los, wenn in diesen Gemeinde auch Ehen mit Juden oder Menschen anderer Hautfarbe verweigert

würden”, fragte die COC-Vorsitzende Vera Bergkamp rhetorisch. Von Innenminister Piet Hein Donner (CDA) wird bereits ein Gesetz eingefordert, das es Standesbeamten verbieten soll, Ehepaare aufgrund ihrer sexuellen Orientierung abzulehnen. Insgesamt sind nur 20 Prozent der homosexuellen Paare verheiratet- bei heterosexuellen Paaren sind es 80 Prozent (Zahlen der Behörde Centraal Bureau voor de Statistiek) 15.000 Homo-Paare haben bis jetzt in den Niederlanden geheiratet, das sind rund zwei Prozent aller Ehen aus, aber auch ein Prozent aller Scheidungen.

 

10 Jahre offene Ehe in den Niederlanden und (bald) 10 Jahre Eingetragene Lebenspartnerschaft in der Bundesrepublik Deutschland! 2011 sollte wieder einen neuen Anstoß geben!

 

Fotos von flickr.com: Nuno Duarte und bestarns

Geschrieben von Geritam Montag 11. April 2011

Gleichberechtigung im Beamtenrecht – ein kleiner Schritt?

Um die Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen im Sinne des Beamtenrechts wird viel gestritten. Verschiedene Verordnungen sind bereits geschafft, andere Schritte sind noch nicht gewagt.

Die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat nun zu dieser Thematik einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Nach diesem Entwurf sollten Beamte, welche die eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, mit ihren Kollegen_innen, welche verheiratet sind, komplett gleichgestellt werden. Davon betroffen sind so die Hinterbliebenenversorgung und der Familienzuschlag, der bisher selbst kinderlosen Eheleuten zustand. Bereiche wie der Familienzuschlag gingen 2008 durch die Föderalismusreform in die Verantwortung der Länder über.

  

Die rückwirkende Gleichstellung soll nun bis zum 3. Dezember 2003 beschlossen werden. Das war eine wesentliche Forderung des LSVD. Das Finanzministerium in NRW wollte die Rückwirkung nur bis 1. Januar 2005 festlegen. Zur Erinnerung und zum Verständnis: am 3. Dezember 2003 war die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie in Kraft getreten, die Diskriminierung auch aufgrund der sexuellen Ausrichtung verbietet.

Die frühere rot-grüne Regierung unter Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) trieb die Gleichstellung in Bereichen wie der Beihilfe (Krankenversicherung) voran. Die schwarz-gelbe Koalition unter Jürgen Rüttgers (CDU) (2005 -2010) sahen keinerlei Notwenigkeit in einer weitgehenden Gleichstellung. Die Voraussetzungen sind nun jedoch die Stimmen der Oppositionsparteien CDU, FDP und der Linken. Die SPD und Grünen verfügen nicht über die absolute Mehrheit in Düsseldorf. Die Trennlinie zwischen den aktiven Parteien in der Gleichberechtigung Homosexueller und derer, die sich dieser Bewegung verschließen, ist mehr als deutlich. Wer dieses Zerren auf Bundes- und Landesebene gewinnt und was noch erreicht werden kann von jenem, was erreicht werden muss, ist weiter ungewiss. Kleine Schritte geben Anlass zur Hoffnung.    

Für die Vorhaben in NRW kann nur Glück gewünscht werden, ebenso wie Hoffnung besteht, dass sich mehr Länder dieser Initiative anschließen.

 

Fotos von flickr.com: jenspletsch und tölvakonu

Geschrieben von Geritam Sonntag 13. Februar 2011

Das Transsexuellengesetz erfolgreich angegriffen! Zwischen der “kleinen” und der “großen Lösung”

So ziemlich alles, dass in den Achtziger modern war, ist heute längst in der Entwicklung der Gesellschaft und dem Zeitverlauf untergegangen. Nur so etwas einschneidendes wie ein Gesetz hält sich wacker: das Transsexuellengesetz.

 Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Zeichen dagegen gesetzt. Mit sechs gegen zwei Stimmen wurden endlich Teile dieses Gesetzes als verfassungswidrig erkannt.

 Zur Anerkennung des gefühlten Geschlechts ist die Durchführung einer geschlechtsangleichenden Operation keine Pflicht mehr.

 Eine Geschlechtsangleichung war bis jetzt Pflicht, wenn die Änderung des Geschlechts in offizielle Dokumente eingetragen werden sollte. Diese OPs sind zum einen gefährlich und preisintensiv und zum anderen gehört dieser Eingriff in die körperliche Identität nicht unbedingt in das eigene Verständnis von allen transsexuellen Menschen.

 Dem Gesetz nach sei diese Operation ein Beweis für “die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit” der Transsexualität. Diesen Zwang erkannten die Karlsruher Richter nun endlich als unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Viel wichtiger sei es, so wird argumentiert, “wie konsequent der Transsexuelle in seinem empfundenen Geschlecht lebt und sich in ihm angekommen fühlt”.

 Die Klage stammte von einer 62-Jährigen Frau, die mit männlichen äußeren Geschlechtsmerkmalen geboren wurde. Sich selbst sieht sich als eine homosexuelle Frau. Zwar durfte sie im Rahmen der “kleinen Lösung” ihren Vornamen ändern, gilt aber offiziell weiterhin als Mann, da sie die angleichenden Operationen nicht durchführen ließ. Dies belastete sowohl sie als auch ihre Partnerschaft mit einer Frau.  

 Das soll sich ändern.

 Insgesamt hat Karlsruhe bereits sechs Mal Aspekte des 30 Jahre alten Gesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Dieser Erfolg ist ein beachtlicher!

 Die Vorschriften der “großen Lösung” sind mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Sie dürfen bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung nicht mehr angewandt werden!

 

Fotos von flickr.com: Al Fed; kenny_lex

Geschrieben von Geritam Freitag 28. Januar 2011

Wenn die Medien schweigen…

Seit Jahren kämpfen verschiedene Gruppen, Vereine und auch politische Lager für mehr Respekt gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren. Die Rechte von Homosexuellen bleiben immer hart umkämpft, ob nun auf den CSDs in den verschiedenen Städten Deutschlands oder auch in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Doch wenn die gleichgeschlechtliche Liebe gleiches Recht erhalten soll, dann benötigt sie auch in der Gesellschaft Rückhalt.

Das kann aber nicht funktionieren, wenn der Informationsfluss nicht funktioniert.

Das fällt mir in letzter Zeit immer häufiger auf. Wer sich nicht explizit mit der Thematik auseinandersetzt, hat in den großen öffentlichen Medien nur wenig Chancen auf eine umfangreiche und realistische Berichterstattung. Eine Stunde wurde eine Dokumentation über die „Hochzeiten“ von Lesben und Schwulen ausgestrahlt und in keiner Minute wird das Wort „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ erwähnt. Es werden Ringe gekauft, Klamotten anprobiert, Eltern überzeugt und über deren Identifikationsprobleme mit deren Kindern berichtet, doch trotzdem heißt es durchgehend „heiraten“ und „Hochzeit“. Selbst als der Standesbeamte fragt: „Möchten Sie mit dem hier anwesenden … die eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen“, scheinen die Hersteller der Fernsehproduktion keinen Anlass zu sehen, zu erwähnen, dass es sich hier nicht um die Ehe im eigentlichen Sinne handelt, sondern dass die Paare auf eine Reihe der Rechte verzichten müssen.

Auch bei der Eintragung der Lebenspartnerschaft des deutschen Außenministers wird fast durchgängig von „Hochzeit“ gesprochen. Selbst dieses Ereignis bringt die Ungleichbehandlung nicht auf den Plan. Dass lesbische Frauen sich in deutschen Kliniken nicht künstlich befruchten lassen dürfen oder dass kein partnerschaftliches Adoptionsrecht besteht, ist kaum bekannt, weil es kaum kommuniziert wird. Manche scheinen sich zu fragen, für was die Homosexuellen noch kämpfen wollen. Missstände müssen publik sein, um angegangen werden zu können.

Die Themen, welche gleichgeschlechtlich Liebende bewegen, müssen an die breite Öffentlichkeit  herangetragen werden, damit sich jede und jeder positionieren, vielleicht sogar einsetzen kann.

 

 Foto von flickr.com: Whiskeygonebad

Geschrieben von Geritam Freitag 28. Januar 2011

Weihnachten

Ja, wir haben lange nichts mehr von einander gehört. Dafür entschuldige ich mich, doch es war viel zu tun. Pünktlich zum Fest melde ich mich:

Ich wünsche euch allen, wer hier auch liest, kommentiert oder auch nur vorbeischaut, ein besinnliches Weihnachtsfest! Ich hoffe, dass ihr einen schönen, erbaulichen Kreis gefunden habt, in welchem ihr diese Festtage in Ruhe und mit Freude begehen könnt!

Alles Gute von mir und eurem Gerede!

Geschrieben von Geritam Samstag 25. Dezember 2010

Die Evangelische Kirche lenkt ein…

Die Evangelisch-Lutherische Kirche geht einen neuen Schritt für die Akzeptanz gegenüber Homosexuellen. Dass Lesben und Schwule zusammen im Pfarrhaus leben, schien lange ein klare Unmöglichkeit, doch in Zukunft soll es ermöglicht werden. Die Kirche in Bayern möchte dieses Recht künftig einräumen, so Ratsvorsitzender und Landesbischof Johannes Friedrich an diesem Sonntag. Jedoch hängt es von Fall zu Fall immer noch davon ab, ob es in der Gemeinde dadurch zu keinem Unfrieden kommt. Um diesen Frieden zu gewehrleisten sollen nach der neuen Regel der betroffene Kirchenvorstand, der zuständige Dekan, der Oberkirchenrat und der Landeskirchenrat zustimmen.

„Natürlich kann das gemeinsame Wohnen im Pfarrhaus nur Paaren genehmigt werden, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben“, sagt Friedrich. Diese Regel besteht ebenso bei heterosexuellen Paaren, die erst heiraten müssen, um dann im Pfarrhaus zusammenzuziehen. Natürlich schließt dies ein, dass sich lesbische Pfarrerinnen und schwulen Pfarrer vor der Kirche offen zu ihrer Sexualität bekennen. „Von fünf Paaren ist uns bekannt, dass sie in einer solchen Partnerschaft leben“, erklärt der Landesbischof weiter.  „Es geht um die Regelung von einzelnen Situationen und klaren Ausnahmen“, betont er ebenso wie, dass Stellen immer so besetzt würden, dass ein_e Pfarrer_in bestmöglich zu der jeweiligen Gemeinde passt. Dazu gehört auch, dass abgeklärt wird, ob eine Gemeinde eine mögliche Homosexualität ihrer Pfarrerin bzw. ihres Pfarrers akzeptieren kann oder nicht. „Es hat auch etwas mit Fürsorge für das Paar zu tun“, führt Friedrich weiter aus. Dass der Kirchenrat von Ausnahmen spricht, habe nichts mit Diskriminierung zu tun. „Es bedeutet, dass Ehe und Familie das Leitbild für die christliche Verkündigung ist und bleibt.“

Eine der besagten fünf Paare sind die Münchner Pfarrerin Christine Untch und ihre Lebensgefährtin, die seit fünf Jahren in einer eingetragenen Partnerschaft leben. „Der Entschluss des Landeskirchenrats ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt die Pfarrerin, doch sie fügt auch den Wunsch hinzu, dass es irgendwann keine Rolle mehr spielen sollte, ob ein Pfarrer homosexuell ist. Weil es ihr und ihrer Partnerin noch nicht möglich war im Pfarrhaus gemeinsam zu leben, konnte sie als Pfarrerin bisher nur eine halbe Stelle besetzen. Denn eine Vollzeitpfarrerin müsse im Pfarrhaus wohnen – sie musste sich dagegen selbst eine Wohnung suchen. Für Untch hätte die Neuregelung weitreichende Auswirkungen: „Wenn sie durch die Synode geht, kann ich mich beim nächsten Wechsel wieder auf eine volle Stelle bewerben“

Friedrich geht auf die Hintergründe des Beschlusses ein. „Wir haben homosexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen im Gemeindedienst eingesetzt, aber ihnen nicht gestattet, im Pfarrhaus zusammenzuleben.“ Diese Ungereimtheit solle möglichst noch während seiner Amtszeit (diese endet im kommenden Jahr) ausgeräumt werden. Zudem fordert er, dass die evangelische Kirche weiter über das Thema Homosexualität und Kirche diskutieren und entsprechend beschließen muss.

Unabhängig von der Regelung in Bayern wird das Thema voraussichtlich auch innerhalb der Landessynode auf den Tisch kommen und dort zu kontroversen Diskusionen führen. Dieses oberste gesetzgebende Organ der Kirche tagt vom 21. bis 25. November in Neu-Ulm.

 

 Fotos von flickr.com: Mainbube; dirk-bongardt und www messnerwirt com

Geschrieben von Geritam Dienstag 16. November 2010

Die Justiz und das Wohl des Kindes

Am 4. November tagte in Berlin die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin.  Den Vorsitz hatte der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen. Er äußerte sich zu der Produktivität und den Ergebnissen positiv: „Wir haben heute zu entscheidenden gesellschafts- und rechtspolitischen Punkten einstimmige Beschlüsse erzielen können.“

Diese Beschlüsse betreffen auch die rechtliche Stellung von Homosexuellen und zwar im besonderen Maße!

Neben den Themen Datenschutz, Sicherheitsverwahrung und Geschlechterquoten in Aufsichtsräten und Vorständen kam auch das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule endlich wieder auf den Tisch. Der Ausgang dieser Debatte ist für gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch endlich einmal erfreulich.

Es wurde beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, auch Eingetragenen Lebenspartnerschaften die Adoption eines Kindes endlich zu ermöglichen. Es ist bekannt, doch ich sage/schreibe es gern noch einmal, dass dieses Recht bisher nur Eheleuten und Alleinstehenden zustand. Homosexuellen Paaren war bisher nur das Recht der Stiefkindadoption eigeräumt wurden, also das Adoptieren eines leiblichen Kindes einer Partnerin bzw. eines Partners durch die jeweils andere bzw. den jeweils anderen.

Dass diese Einschränkung schon lange nicht mehr der deutschen Gesellschaft entspricht, war eigentlich schon lange klar, doch jetzt rückt die Problematik endlich wieder in den Mittelpunkt der politischen Diskussionen.

Dazu Justizsenator Dr. Till Steffen: „Die Beschränkung des Adoptionsrechts auf die Stiefkindadoption ist nicht systemgerecht. Wichtig ist nicht die biologische Elternschaft, sondern die liebende Fürsorge der Eltern für das Kind. Schwule und Lesben sind genauso gute oder schlechte Eltern wie Heterosexuelle.“

Endlich scheint das Kindeswohl wieder an erster Stelle zu stehen!

Anlass zur Hoffnung gibt, dass es sich hier um eine länder- und parteiübergreifende Initiative handelt. Nun ist die Bundesregierung wieder in der Verantwortung. Dass diese in letzter Zeit in Sachen Homo-Recht eine deutliches Defizit aufweist, kann zwar nicht geleugnet werden, doch es ist zu erwarten, dass sich die Regierung, mangels sachlicher Gründe für diese Diskriminierung, der Initiativen für die Öffnung der Adoption nicht länger verschließen kann. Alles andere käme einem öffentlichen Bekenntnis zur Homophobie der deutschen Bundespolitiker gleich… und dann kann unser Außerminister gleich seiner Ämter enthoben werden.

Herzlichen Glückwunsch für diese kluge Entscheidung und viel Glück für deren Umsetzung, liebe Justizministerinnen und Justizminister!

 

Fotos: flickr.com von arne.list und Badruddeen

Geschrieben von Geritam Sonntag 7. November 2010

Volker Beck vs. Pius-Bruderschaft

Volker Beck, Fraktionsführer der Grünen, macht sich seit Jahren für die Rechte gleichgeschlechtlicher Liebesweisen stark und ist in allen Fragen, Debatten und Stellungnamen um dieses Thema immer wieder eine zentrale Figur.

Jetzt wurde er nicht nur als „extremistisch“ bezeichnet, sondern ihm wurde auch der Rücktritt nahe gelegt. Von wem? Von der katholischen Pius-Bruderschaft. Beck hatte dafür plädiert, dass die Pius-Bruderschaft vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte, daraufhin erklärte der Führer der deutschen Bruderschaft, Pater Franz Schmidberger, dass nicht seine Priestervereinigung verfassungsfeindliche Ziele verfolge, sondern „Menschen wie Volker Beck, die sich erlauben, eine katholische Ordensgemeinschaft dem rechtsradikalen Milieu zuzurechnen”. Weiterhin behauptete er, dass Beck sich gegen die im Grundgesetz verankerte Glaubensfreiheit richten würde, um eine „Gesinnungsdiktatur“ zu errichten. Doch das sei nicht der einzige Verstoß, so habe Beck doch mit seiner “bundesweit inszenierten Kampagne” für das Lebenspartnerschaftsgesetze klar gegen den besonderen Schutz der Familie verstoßen. „Als Konsequenz möchten wir Herrn Volker Beck den Rücktritt von allen seinen politischen Ämtern vorschlagen”, erklärte der 64-jährige katholische Priester.

 

Was die Pius-Bruderschaft wirklich ausmacht, ist weithin bekannt, doch hier noch ein paar Beispiele: der britische Pius-Weihbischof Richard Williamson gehört seit Jahren zu den offensten Holocaust-Leugnern. Er erhielt dafür eine Geldstrafe, doch behielt seine geistlichen Ämter. Außerdem fordert die Bruderschaft ein totales Verbot der Homosexualität und organisierte jahrelang beim CSD Stuttgart eine Gegendemonstration, bei der auf Schildern von Gläubigern „Rettet Kinder vor Perversion“ zu lesen war. Doch die Liste der Absurditäten ist lang: Kontakt zu Neonazis, Kirchenbesetzung, Missachtung von weltlichen Gerichten und so weiter. Die ZEIT bezeichnete die Vereinigung zuletzt als „Fundamentalisten des Herrn“. Insgesamt ein beachtliche Vita, doch gut zu wissen: Die 1988 aus der katholischen Kirche ausgestoßene Tradtionsvereinigung wurde erst im vergangenen Jahr von Papst Benedikt XVI. rehabilitiert. Und auch die schwarz-gelbe Bundesregierung bezweifelte im Zuge von Becks Antrag auf die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, ob die christliche Vereinigung eine extremistische Ausrichtung besitzt.

 

Ich denke, wir sind uns hier einig, dass Herr Beck einfach im Amt bleiben sollte…

 

Bilder von flickr.com: gruenenrw; Arsch-Fick-Keks und thousand.wor(l)ds

Geschrieben von Geritam Sonntag 31. Oktober 2010

Die finnische Kirche vertreibt mit ihren homophoben Äußerungen ihre Anhänger

Binnen einer Woche treten rund 20.000 Menschen in Finnland aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche aus…

Sonst sind es pro Monat ca. 100 Finnen, welche der Kirche den Rücken kehren.

Warum nun diese hohe Welle? Das kann mehrere Gründe haben, von der Anhebung der Kirchensteuer bis zum einem ausartendem Sexskandal, aber es scheint doch so, dass die finnische Bevölkerung ein Zeichen gegen die Homo-Feindlichkeit ihrer Kirche setzen will.

Auslöser dafür war die Talkshow Ajankohtainen Kakkonen, die am letzten Dienstag im öffentlich-rechtlichen YLE TV2 ausgestrahlt wurde. Das Thema der Homo-Rechte wurde unter anderen von christlichen Repräsentanten kommentiert. Darunter waren die christdemokratische Parteichefin Päivi Räsänen und der Bischof der drittgrößten finnischen Stadt Tampere, Matti Repo.

Besonders die Aussagen von Päivi Räsänen sorgten für große Missstimmung.  Sie sprach sich unter anderem dafür aus, dass Menschen mit gleichgeschlechtlichen Empfindungen diesen nicht nachgeben sollten. “Für uns Christen ist das eine moralische Frage”, so die 50-Jährige. “Ich habe mehrere Freunde, die eine homosexuelle Identität haben, aber sich gegen Schwule und den schwulen Lebensstil aussprechen.” Ausgelebte Homosexualität sei ihrer Meinung nach schlichtweg “falsch”.

Etwas diplomatischer, doch nicht viel toleranter, formulierte Bischof Repo seine Ansichten. Er erklärte, dass Kinder ein Recht auf Eltern haben, aber Erwachsene kein Recht auf Kinder. So fiel seine Kritik gegenüber der angestrebte Gleichstellung im Adoptionsrecht aus. Im Moment hält es Finnland da noch wie die Deutschen und gestatten homosexuellen Paaren nur die Stiefkindadoption, verwehrt ihnen jedoch das volle Adoptionsrecht.  

Schon während der Ausstrahlung traten 200 Menschen via Internet aus der Kirche aus und die folgende Woche brach eine wahrer Sturm hervor. Allein am Sonntag traten 6.000 Frauen und Männer aus, insgesamt sind es nun fast 20.000 (vor allem Frauen und Ältere). 90% aller Kündigungen werden über das Internet beantragt. Die Zahlen entstammen der Website eroakirkosta.fi, die Statistiken über Kirchenaustritte veröffentlicht.

Das ist damit die größte Austrittswelle aus der Kirche.

2002 hatte Finnland erst die Eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt , doch es sieht sich auch umgeben von den Staaten Schweden und Norwegen, welche die Ehe für Homosexuelle geöffnet haben. Die Debatten über den Ausbau der Homo-Rechte werden umfassend geführt. Dieser Vorfall wird sicherlich für weiteren Zündstoff sorgen und die Meinung der Bevölkerung klarer an die Regierung herantragen.  

 

Fotos flickr.com: Stuck in Customs, Eurooppalainen Suomi ry und frech

Geschrieben von Geritam Dienstag 19. Oktober 2010

Das historische A – Z II.

Ich muss gleich noch etwas nachschieben, was ich für euch brav vom Altdeutsch abgeschrieben habe.

—————————————————————————————————–

“Die Ärztin im Hause”

Dr. med. Jenny Springer

Dresdner Verlagsbuchhandlung Max Otto Groh / Österreichischen Verlagsgesellschaft M. O. Groh & Comp, Wien

Um 1910 – 1930 mehrmals aufgelegt

Krankhafte Triebe

 Ist das Kennzeichen der normalen Triebe ihre Stärke und Heftigkeit, so zeichnen sie sich bei krankhaften Zuständen durch ihre Abweichung von dem natürlichen Begehren aus. Besonders mannigfaltig gestalten sich diese Abweichungen auf dem Gebiete des Geschlechtstriebes, denen eine immer wachsende praktische Bedeutung zukommt. Hier steht in erster Reihe die sogenannte konträre Sexualempfindung, deren Hauptvertreter die Homosexuellen sind. Das Wesen dieser krankhaften Abweichung besteht darin, dass die geschlechtliche Befriedigung nur bei Angehörigen des gleichen Geschlechts zu finden ist. Diese Anlage befindet sich nicht nur bei Männern, sondern auch bei Frauen und führt, wenn sie nicht durch Willenskraft zurückgedrängt und unterdrückt wird, zu den schwersten Verirrungen.   

—————————————————————————————————————-

Ich bin gespannt, was ihr noch aus euren Kellern und Dachböden hervorholt. Sucht mal danach! Es wird sich lohnen, denn ihr werdet überrascht sein, welche Definitionen den Menschen von Vergangenheit und Gegenwart so eingefallen sind. Man sollte längst nicht alles glauben, was in Büchern steht- das wissen wir ja.

Fotos: flickr.com von Magnus

Geschrieben von Geritam Donnerstag 7. Oktober 2010

blogoscoop